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Umgang mit sexuellem Missbrauch

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, hat Ehren- und Hauptamtliche aus dem Kreisdekanat Steinfurt über den Umgang des Bistums mit sexuellem Missbrauch informiert.

Beim Thema sexueller Missbrauch geht es für die katholische Kirche nicht darum, Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Vielmehr gehe es darum, sich der eigenen Verantwortung und dem eigenen Versagen zu stellen. Das hat der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, bei einer Informationsveranstaltung für Ehren- und Hauptamtliche im Kreisdekanat Steinfurt am 3. Mai in Emsdetten betont.

„Die verlorene Glaubwürdigkeit ist die Folge davon, dass das Thema Jahrzehnte ‚weggedrückt‘ wurde und die Betroffenen mit ihren persönlichen Schicksalen völlig missachtet wurden“, erklärte Frings. Wichtig sei es nun, Betroffenen von sexuellem Missbrauch Gehör zu schenken, ihnen zu glauben und zu schauen, wie sie unterstützt werden können. Wie dies geschehen könne, sei bei jeder betroffenen Person individuell ganz unterschiedlich.

Im Bistum, so der Interventionsbeauftragte weiter, gebe es inzwischen eine Haltung der Nulltoleranz beim Thema sexueller Missbrauch. „Voraussetzung zum Handeln ist aber immer, dass die Betroffenen den Missbrauch offen machen möchten“, sagte er. Wenn das gewollt sei, gebe es seitens des Bistums eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft: „Sachverhalte werden weitergeleitet und zur Anzeige gebracht“, sagte der Interventionsbeauftragte – gegen den Willen der Betroffenen erfolge allerdings keine Strafanzeige. Bei Anzeigen müssten die Ermittlungsbehörden und abschließend die Gerichte entscheiden, ob sexueller Missbrauch im strafrechtlichen Sinn vorliege. Schwierig seien Situationen im sogenannten Graubereich. Hier gebe es immer wieder inakzeptable Verhaltensweisen, aber keine Vorwerfbarkeit im strafrechtlichen oder auch kirchenrechtlichen Sinn.

Frings wies darauf hin, dass seitens des Bistums und der staatlichen Ermittlungsbehörden nur gehandelt werden könne, wenn Beobachtungen oder Befürchtungen benannt und zur Anzeige gebracht würden. „Wer schweigt, macht sich mit schuldig!“, betonte der Interventionsbeauftragte. Wenn es Anhaltspunkte für ein mindestens unangemessenes Verhalten seitens eines Klerikers gebe, werde vom Bischof eine kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet. Diese ruhe, solange die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen liefen. Im Anschluss an die staatlichen Schritte ermittle dann ein unabhängiger Voruntersuchungsführer.

Frings nannte in diesem Zusammenhang auch Zahlen. Bis April 2022 hat das Bistum 2,5 Millionen Euro an Anerkennungszahlungen geleistet. Hinzu kämen zirka 300.000 Euro für übernommene Therapiekosten. Insgesamt lägen etwas mehr als 200 Anträge bei der entsprechenden Kommission in Bonn. Das sei eine bundesweit gesehen sehr hohe Zahl – aber das Bistum habe auch offensiv Betroffene auf diese Antragsmöglichkeiten hingewiesen.

Nach wie vor, so sagte Frings, sei die Frage der richtigen Betroffenenbeteiligung ein wichtiges Thema. Das Bistum Münster gehe hier in Absprache mit Betroffenen den Weg, dass diese selbstbestimmt und unabhängig vom Bistum aktiv werden – in der Form, wie sie das möchten. 

Mit Spannung erwarte man als nächstes die Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung des Missbrauchsgeschehens im Bistum Münster durch eine Historikerkommission der Universität Münster, die am 13. Juni ihre Forschungsergebnisse vorstellen wird. „Im Unterschied zu den Gutachten in Aachen und Köln – dort fand eine rein juristische Bewertung der Vergangenheit statt – geht das Projekt in Münster umfassender vor. Denn eine rein juristische Bewertung der Vorkommnisse der Vergangenheit greift eindeutig zu kurz“, unterstrich Frings. Alle Ergebnisse würden veröffentlicht und dann müsse die weitere Aufarbeitung unter Beteiligung von Betroffenen und externer Kompetenz fortgesetzt werden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch.


Text/Foto: Bischöfl. Pressestelle
04.05.2022