• Kreisdekanat Steinfurt - Ausblick, Weite TB_Ausblick.jpg

    "Der Herr hat uns weiten Raum verschafft."

    Gen 26,22

  • Kreisdekanat Steinfurt - Gertrudenstift TB_Gertrudenstift_Koenig.jpg

    "Kein König trat anders ins Dasein."

    Weish 7,5

  • Kreisdekanat Steinfurt - Saline TB_Saline.jpg

    "Ihr seid das Salz der Erde."

    Mt 5,13

Fünf Pastorale Räume

Bischof Dr. Felix Genn hat darüber informiert, dass zum 1. Januar 2024 im Kreisdekanat Steinfurt entsprechend der Empfehlung des Diözesanrates fünf Pastorale Räume kirchenrechtlich errichtet werden.

Die fünf neuen Pastoralen Räume im Kreisdekanat Steinfurt.

Am 1. Januar 2024 werden im Kreisdekanat Steinfurt fünf Pastorale Räume kirchenrechtlich errichtet. Darüber hat der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, am 23. Mai in einem Schreiben die Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie die Vorsitzenden der Pfarreiräte und die Stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenvorstände informiert. Er folgt bei der Zuordnung der 24 Pfarreien im Kreisdekanat zu fünf Pastoralen Räumen genau den Empfehlungen, die der Diözesanrat, das oberste synodale Mitwirkungsgremium der Diözese, ihm Ende April im Blick auf die territorialen Zuordnungen gegeben hatte. Mit der Gründung der Pastoralen Räume ist keine Fusion von Pfarreien verbunden. Die Pfarreien bleiben als eigenständige Einheiten bestehen. Die Kooperationen sollen aber auf Ebene des jeweiligen Pastoralen Raums verstärkt werden.

Einen Pastoralen Raum im Kreisdekanat Steinfurt bilden die Pfarreien in Altenberge (St. Johannes Baptist), Horstmar (St. Gertrudis), Laer (Hll. Brüder Ewaldi), Metelen (Ss. Cornelius und Cyprianus), Nordwalde (St. Dionysius), Ochtrup (St. Lambertus) und Steinfurt (St. Nikomedes).

Ein zweiter Pastoraler Raum entsteht durch die Pfarreien in Emsdetten (St. Pankratius), Greven (St. Johannes Baptist und St. Martinus) sowie Saerbeck (St. Georg).

In einem dritten Pastoralen Raum arbeiten künftig die Pfarreien in Hopsten (Halverde, St. Peter und Paul; St. Georg), Mettingen (St. Agatha), Recke (St. Dionysius) und Westerkappeln (St. Margaretha) zusammen.

Die Pfarreien in Hörstel (St. Reinhildis), Ibbenbüren (St. Mauritius) und Lengerich (Seliger Niels Stensen) gehören dem vierten Pastoralen Raum an.

Den fünften Pastoralen Raum im Kreisdekanat Steinfurt bilden die Pfarreien in Neuenkirchen (St. Anna), Rheine (St. Antonius von Padua, St. Dionysius und St. Johannes der Täufer) sowie Wettringen (St. Petronilla).

In seinem Schreiben betont Bischof Genn die Zielsetzung der Gründung der Pastoralen Räume, die darin liege, „zukunfts- und tragfähige Strukturen zu schaffen, in denen Frauen und Männer, freiwillig Engagierte und Hauptberufliche, das Evangelium vor Ort verkünden und leben“ könnten. Der Bischof dankt allen, die sich an diesem sehr beteiligungsorientierten Prozess bereits engagiert hätten und weiter engagieren: „Ich möchte und kann die in diesem Prozess aufkommenden Fragen nicht alleine beantworten. Das können wir nur miteinander und gemeinsam tun“, betont er.

Die Entscheidung über die territorialen Zuordnungen der bistumsweit 207 Pfarreien zu 45 Pastoralen Räumen sei ein wichtiger Schritt, zugleich sei der Prozess damit aber noch lange nicht am Ende. Bischof Genn: „Wir sind mitten im Veränderungsprozess und viele inhaltliche Fragen sind noch offen. Dass dies so ist, müssen wir zum jetzigen Prozesszeitpunkt in Kauf nehmen. Schließlich haben wir uns bewusst für einen breiten Beteiligungsprozess entschieden, in dem Antworten entwickelt werden und nicht vorgegeben werden sollen. An der Beantwortung der Fragen arbeiten aktuell in vierzehn Themengruppen des Prozesses rund 140 Personen aus ganz unterschiedlichen Professionen und mit sehr verschiedenen Perspektiven. Was für ein großartiges Engagement und was für ein Zeichen von gelebter Synodalität!“

Mit der territorialen Reform, so schreibt der Bischof weiter, sei ein großer Schritt gegangen worden. „Wichtiger jedoch sind die inhaltlichen Zuordnungen, der innere Kompass, Schritt um Schritt den Weg in eine neue Synodalität der Kirche zu gehen“, betont er. Dabei seien auch bereits in der Vergangenheit wichtige Beschlüsse für das Bistum auf synodale Weise im Diözesanrat getroffen worden. Notwendig sei es, auch künftig den Sendungsauftrag in Welt und Gesellschaft nicht zu vergessen: „Die Sorge um unser gemeinsames Haus, die Schöpfung, die Pflicht, immer die Armen im Blick zu behalten und die Sorge um den Schutz des Lebens am Anfang und am Ende.“

Ende des Jahres, so stellt der Bischof in Aussicht, sollen die Antworten auf viele der derzeit noch offenen Fragen vorliegen.

Die territorialen Zuordnungen der Pfarreien zu den künftigen Pastoralen Räumen sowie weitere Informationen zum Prozess finden sich auf: www.bistum-muenster.de/strukturprozess.


Text: Bischöfl. Pressestelle
Grafik: Bischöfl. Generalvikariat
24.05.2023